Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltungsbereich
Die AGB der Fassung vom 1.4.2023 gelten für die Firma Leitner Florian, Elektro- und Betriebstechnik und dessen Rechtsnachfolgern und treten mit selbigem Datum unbefristet in Kraft. Ältere Fassungen verlieren somit ihre Gültigkeit.
Auftrag
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Auftragsabarbeitung notwendigen Informationen und Dokumente dem Auftragnehmer auszuhändigen. Kommt es während der Bauphase zu Änderungen welches auch das Gewerk des Auftragnehmers betreffen, ist dieser rechtzeitig zu verständigen bzw. in die Planung einzubinden. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind wir berechtigt, Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge zu angemessenen Preisen in Rechnung zu stellen.
Wird ein einvernehmlich vereinbarter Montagetermin aus von in der Sphäre des Auftraggebers liegenden Gründen erst innerhalb eines Zeitraums von 72 Stunden vor diesem Termin abgesagt oder die Montage nicht möglich, ist eine Pönale von 20% der Montagekosten laut Angebot zu bezahlen, die dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegt.
Preise
Für die innerhalb von zwei Monaten ab Vertragsabschluss von uns zu erbringenden Leistungen sind die vereinbarten Preise Festpreise. Für die danach zu erbringenden Leistungen sind die vereinbarten Preise nach dem von Statistik Austria veröffentlichten Baukostenindex für „Wohnhaus- und Siedlungsbau“ (abrufbar unter www.statistik.at) wertgesichert. Sie erhöhen oder vermindern sich in jenem Ausmaß, welcher der Veränderung des Index vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bis zu jenem Zeitpunkt, zu dem die Leistung frühestens abgerechnet werden darf, entspricht. Die derart angepassten Preise sind kaufmännisch auf ganze Cent-Beträge (auf- oder ab-) zu runden. Wird die mit dem Preis abgegoltene Leistung verspätet erbracht, findet für den Zeitraum der Verspätung keine Preisanpassung zu unseren Gunsten statt, außer der Vertragspartner hat die Verspätung verschuldet.
Preisangaben sind nicht als Pauschalpreise zu sehen. Preisgarantie bzw. Fixpreise sind schriftlich zu vereinbaren.
Angegebene Preise sind nur in Verbindung mit dem von uns genannten Lieferzeitraum gültig. Mögliche Preisänderungen in der Zulieferkette werden an den Auftraggeber weiter verrechnet.
Bei einer Positionsbezogenen Preissteigerung von mehr als 20% als in der Auftragsbestätigung oder Angebot angegeben, hat der Auftraggeber das Recht vom Kaufvertrag zurück zu treten. Bis dahin gelieferte Waren und erfüllte Leistungen sind zu bezahlen. Angebotene Einzelpreise und Rabatte sind gebunden an die angebotenen Mengen, sowie an das Gesamtangebot. Verpackungs-, Transport-, Verladungs- und Versandkosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des unternehmerischen Kunden. Verbrauchern als Auftraggeber gegenüber werden diese Kosten nach Vereinbarung verrechnet.
Bankgarantie/Bonitätsprüfung
Wir behalten uns vor, vor Vertragsabschluss eine Bankgarantie bzw. Bonitätsprüfung einzuholen.
Abrechnung/Rechnungslegung
Arbeitszeit wird zu jeder begonnen ½ Stunde abgerechnet, wobei zumindest 1 Stunde pro Einsatz verrechnet wird. Fahrzeit wird als Arbeitszeit gewertet und zum selben Kostensatz verrechnet. Wir sind ausdrücklich berechtigt, auch Teilabrechnungen vorzunehmen, sofern die Leistungen in Teilen erbracht werden.
Bauseitige Mithilfe und Bereitstellung von Material
Für die Installation, Anschluss bzw. Inbetriebnahme von beigestellten Komponenten wird eine Manipulationsgebühr von mindestens 10% des Warenwerts in Rechnung gestellt. Wird abweichend vom Auftrag ohne vorherige Absprache vom Auftraggeber Ware anderweitig besorgt und beigestellt, behalte ich mir vor, den Einbau/Inbetriebnahme zu verweigern. Im Falle einer Verweigerung des Einbaus/Inbetriebnahme aus genannten Gründen besteht kein Anspruch auf Erstattung oder Rücknahme bereits erbrachter Leistungen bzw. gelieferter Waren. In weiterer Folge ist bei Leistungen in Eigenregie der Auftraggeber für sämtliche Termine und Fristen selbst verantwortlich. Bei bauseitiger Mithilfe, hat das bereitgestellte Personal den Anweisungen des Fachpersonales zu folgen und keinesfalls ohne vorheriger Unterweisung in die Nähe von Gefahrenquellen wie z.B. ungesicherte offene Elektroverteiler zu begeben.
Sicherheit
Der Auftraggeber hat während der Arbeiten dafür zu sorgen, dass Abschrankungen zu Gefahrenquellen zur Verfügung gestellt werden bzw. dass sich keine nicht unterwiesenen Personen oder auch zum Beispiel Kinder oder beeinträchtigte Personen in diesem Bereich aufhalten.
Entsorgung
Für defektes bzw. altes ausgetauschtes Material hat der Auftraggeber für die fachgerechte Entsorgung Sorge zu tragen. Wird eine Entsorgung seitens Auftragnehmer erwünscht hat der Auftraggeber mögliche Kosten zu übernehmen.
Haftung
Die Haftung wird ausgeschlossen für Schäden welche in Folge falscher bzw. unwahren Angaben des Auftraggebers entstanden sind.
Wenn bei Reparaturen z.B. an Maschinen die ursprüngliche Funktion nach Angaben des Auftraggebers wiederhergestellt wird, wird keinerlei Haftung für die Richtigkeit der ursprünglichen Ausführung übernommen. Des Weiteren übernehmen wir keinerlei Haftung für Schäden welche aufgrund unwahrer Angaben resultieren. Defekte Bauteile werden gegen zumindest gleichwertige Ersatzteile ausgetauscht. Für eine ursprünglich richtige Auswahl dieser Bauteile sowie für mögliche Mängel, an der restlichen Anlage wird keine Haftung übernommen. Die Haftung wird nur für Arbeiten übernommen, welche durch uns ausgeführt wurden.
An- und Umbauten an Maschinen werden nach bestem Wissen und Gewissen mit Absprache des Kunden durchgeführt. Um einen sicheren Betrieb gewährleisten zu können, müssen diese nach den entsprechenden Normen geprüft werden bzw. gegebenenfalls ein CE-Gutachten erstellt werden. Hierfür ist der Kunde bzw. Anlagenbetreiber verantwortlich. Bei Inbetriebnahme ohne entsprechende Überprüfung trägt der Auftraggeber/Betreiber die Haftung für daraus resultierende Schäden jeglicher Art.
Zusatzdienstleistungen
Dienstleistungen welche im Zuge eines Auftrages zusätzlich anfallen, wie zB. Förderansuchen oder Planung werden entweder zu einer vorher vereinbarten Entschädigung bzw. zum üblichen Stundensatz abgerechnet. Werden vor einem Vertragsabschluss bereits Dienstleistungen von uns erbracht, zb. Anfragen beim EVU oder Planungsaufwände, behalten wir uns vor auch diese in Rechnung zu stellen. Kommt es insbesondere bei Förderansuchen zu einem Verlust des Förderanspruches wird der bereits angefallene Aufwand nur dann in Rechnung gestellt, sofern der Auftragnehmer hierfür keine Schuld trägt. Des Weiteren wird für den möglichen Verlust von Förderansprüchen keine Haftung übernommen.
Gewährleistung – Unternehmergeschäft
Abgesehen von jenen Fällen, in denen von Gesetzes wegen das Recht auf Vertragsauflösung zusteht, behalten wir uns vor, den Gewährleistungsanspruch nach unserer Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen. Der Vertragspartner hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war.
Die Ware ist nach der Ablieferung unverzüglich zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind uns ebenso unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 2 Tagen nach Ablieferung unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels bekannt zu geben.
Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen wegen des Mangels selbst sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung auf Grund von Mängeln sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
Die Gewährleistungsfrist beträgt für bewegliche Sachen 6 Monate, für unbewegliche Sachen 2 Jahre ab Lieferung/Leistung.
Schadenersatz – Unternehmergeschäft
Abgesehen von Personenschäden haften wir nur, wenn uns vom Geschädigten zumindest grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Schadenersatzforderungen verjähren in 6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls in 2 Jahren nach Erbringung der Leistung oder Lieferung.
Notdienst
Ist in Folge eines Notfalls zwischen 18:00 und 6:00 bzw. an Sonn- und Feiertagen ein Einsatz notwendig, wird für die gesamte Einsatzdauer ein Notfallzuschlag von 100% zuzüglich zum üblichen Stundensatz verrechnet. Die Einsatzzeit beginnt mit dem Notruf bzw. bei Abfahrt und endet mit der Ankunft an unserem Firmenstandort. Abrechnung erfolgt zu jeder begonnenen ½ Stunde, mindestens jedoch 1 Stunde.
Für die An- und Abreise zum Einsatzort wird ein Kilometergeld von 0,95€ pro Kilometer netto verrechnet. Für telefonische Auskünfte zu den genannten Zeiten behalte ich mir vor die aufgewendete Zeit in gleicher Weise in Rechnung zu stellen.
Gefahrenübergang
Der Gefahrenübergang für Waren findet bei Abholungen zum Zeitpunkt des Be- und bei Lieferungen zum Zeitpunkt des Entladens statt. Bei Abholungen trägt der Fahrer volle Verantwortung für die Fachgerechte Ladegutsicherung. Für Schäden welche danach entstehen, haftet der Auftraggeber.
Bei Speditionslieferungen ist der Empfänger dafür verantwortlich, die Ware auf Beschädigungen und Vollständigkeit zu kontrollieren. Unvollständige bzw. Beschädigte Lieferungen sind am Lieferschein der Spedition zu vermerken und unverzüglich beim Auftragnehmer zu melden. Für die Diebstalsichere und Fachgerechte Lagerung ist der Kunde verantwortlich.
Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser uneingeschränktes Eigentum. Im Falle von nicht beglichenen Forderungen sind wir berechtigt, die betroffene Ware zurück zu fordern. Sollte bis zur Rückforderung dieser Ware eine Abnutzung erfolgt sein, sind wir berechtigt die Wertminderung dieser Abnutzung einzufordern. Wurden diese Waren bereits montiert hat der Auftraggeber für den Rückbau zu sorgen bzw. für die angefallenen Kosten zu tragen.
Nebenabreden
Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
Werkzeugverwahrung und Bereitstellung
Werden Werkzeuge beim Auftraggeber belassen, sind diese vor unbefugter Inbetriebnahme und Diebstahl zu schützen. Der Auftraggeber darf diese Werkzeuge nur nach Absprache mit dem Auftragnehmer verwenden. Bei unsachgemäßer oder außerordentlicher Beanspruchung bzw. Abnützung oder Defekten welche daraus resultieren, hat der Auftraggeber dementsprechende Kosten zu tragen.
Sprachform
Wir möchten darauf hinweisen, dass aus Gründen der leichteren Lesbarkeit auf diesen Seiten die männliche Sprachform verwendet wird. Sämtliche Ausführungen gelten natürlich in gleicher Weise für die weibliche.
Salvatorische Klausel
Sofern es sich um kein Verbrauchergeschäft handelt gilt: Sollten einzelne oder mehrere (Teil-) Bestimmungen dieser AGB rechtsunwirksam sein oder ungültig werden, berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der ungültigen (Teil-) Bestimmung gilt eine Bestimmung als vereinbart, deren wirtschaftlicher Zweck der ungültigen Bestimmung auf rechtlich zulässige Weise am nächsten kommt.
Allgemeines
Es gilt das österreichische Recht. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. Gerichtsstand bei Unternemergeschäften sowie Erfüllungsort für unsere Leistungen als auch Gegenleistungen ist der Sitz unseres Unternehmens.
Geltungsbereich
Die AGB der Fassung vom 1.4.2023 gelten für die Firma Leitner Florian, Elektro- und Betriebstechnik und dessen Rechtsnachfolgern und treten mit selbigem Datum unbefristet in Kraft. Ältere Fassungen verlieren somit ihre Gültigkeit.
Auftrag
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Auftragsabarbeitung notwendigen Informationen und Dokumente dem Auftragnehmer auszuhändigen. Kommt es während der Bauphase zu Änderungen welches auch das Gewerk des Auftragnehmers betreffen, ist dieser rechtzeitig zu verständigen bzw. in die Planung einzubinden. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind wir berechtigt, Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge zu angemessenen Preisen in Rechnung zu stellen.
Wird ein einvernehmlich vereinbarter Montagetermin aus von in der Sphäre des Auftraggebers liegenden Gründen erst innerhalb eines Zeitraums von 72 Stunden vor diesem Termin abgesagt oder die Montage nicht möglich, ist eine Pönale von 20% der Montagekosten laut Angebot zu bezahlen, die dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegt.
Preise
Für die innerhalb von zwei Monaten ab Vertragsabschluss von uns zu erbringenden Leistungen sind die vereinbarten Preise Festpreise. Für die danach zu erbringenden Leistungen sind die vereinbarten Preise nach dem von Statistik Austria veröffentlichten Baukostenindex für „Wohnhaus- und Siedlungsbau“ (abrufbar unter www.statistik.at) wertgesichert. Sie erhöhen oder vermindern sich in jenem Ausmaß, welcher der Veränderung des Index vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bis zu jenem Zeitpunkt, zu dem die Leistung frühestens abgerechnet werden darf, entspricht. Die derart angepassten Preise sind kaufmännisch auf ganze Cent-Beträge (auf- oder ab-) zu runden. Wird die mit dem Preis abgegoltene Leistung verspätet erbracht, findet für den Zeitraum der Verspätung keine Preisanpassung zu unseren Gunsten statt, außer der Vertragspartner hat die Verspätung verschuldet.
Preisangaben sind nicht als Pauschalpreise zu sehen. Preisgarantie bzw. Fixpreise sind schriftlich zu vereinbaren.
Angegebene Preise sind nur in Verbindung mit dem von uns genannten Lieferzeitraum gültig. Mögliche Preisänderungen in der Zulieferkette werden an den Auftraggeber weiter verrechnet.
Bei einer Positionsbezogenen Preissteigerung von mehr als 20% als in der Auftragsbestätigung oder Angebot angegeben, hat der Auftraggeber das Recht vom Kaufvertrag zurück zu treten. Bis dahin gelieferte Waren und erfüllte Leistungen sind zu bezahlen. Angebotene Einzelpreise und Rabatte sind gebunden an die angebotenen Mengen, sowie an das Gesamtangebot. Verpackungs-, Transport-, Verladungs- und Versandkosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des unternehmerischen Kunden. Verbrauchern als Auftraggeber gegenüber werden diese Kosten nach Vereinbarung verrechnet.
Bankgarantie/Bonitätsprüfung
Wir behalten uns vor, vor Vertragsabschluss eine Bankgarantie bzw. Bonitätsprüfung einzuholen.
Abrechnung/Rechnungslegung
Arbeitszeit wird zu jeder begonnen ½ Stunde abgerechnet, wobei zumindest 1 Stunde pro Einsatz verrechnet wird. Fahrzeit wird als Arbeitszeit gewertet und zum selben Kostensatz verrechnet. Wir sind ausdrücklich berechtigt, auch Teilabrechnungen vorzunehmen, sofern die Leistungen in Teilen erbracht werden.
Bauseitige Mithilfe und Bereitstellung von Material
Für die Installation, Anschluss bzw. Inbetriebnahme von beigestellten Komponenten wird eine Manipulationsgebühr von mindestens 10% des Warenwerts in Rechnung gestellt. Wird abweichend vom Auftrag ohne vorherige Absprache vom Auftraggeber Ware anderweitig besorgt und beigestellt, behalte ich mir vor, den Einbau/Inbetriebnahme zu verweigern. Im Falle einer Verweigerung des Einbaus/Inbetriebnahme aus genannten Gründen besteht kein Anspruch auf Erstattung oder Rücknahme bereits erbrachter Leistungen bzw. gelieferter Waren. In weiterer Folge ist bei Leistungen in Eigenregie der Auftraggeber für sämtliche Termine und Fristen selbst verantwortlich. Bei bauseitiger Mithilfe, hat das bereitgestellte Personal den Anweisungen des Fachpersonales zu folgen und keinesfalls ohne vorheriger Unterweisung in die Nähe von Gefahrenquellen wie z.B. ungesicherte offene Elektroverteiler zu begeben.
Sicherheit
Der Auftraggeber hat während der Arbeiten dafür zu sorgen, dass Abschrankungen zu Gefahrenquellen zur Verfügung gestellt werden bzw. dass sich keine nicht unterwiesenen Personen oder auch zum Beispiel Kinder oder beeinträchtigte Personen in diesem Bereich aufhalten.
Entsorgung
Für defektes bzw. altes ausgetauschtes Material hat der Auftraggeber für die fachgerechte Entsorgung Sorge zu tragen. Wird eine Entsorgung seitens Auftragnehmer erwünscht hat der Auftraggeber mögliche Kosten zu übernehmen.
Haftung
Die Haftung wird ausgeschlossen für Schäden welche in Folge falscher bzw. unwahren Angaben des Auftraggebers entstanden sind.
Wenn bei Reparaturen z.B. an Maschinen die ursprüngliche Funktion nach Angaben des Auftraggebers wiederhergestellt wird, wird keinerlei Haftung für die Richtigkeit der ursprünglichen Ausführung übernommen. Des Weiteren übernehmen wir keinerlei Haftung für Schäden welche aufgrund unwahrer Angaben resultieren. Defekte Bauteile werden gegen zumindest gleichwertige Ersatzteile ausgetauscht. Für eine ursprünglich richtige Auswahl dieser Bauteile sowie für mögliche Mängel, an der restlichen Anlage wird keine Haftung übernommen. Die Haftung wird nur für Arbeiten übernommen, welche durch uns ausgeführt wurden.
An- und Umbauten an Maschinen werden nach bestem Wissen und Gewissen mit Absprache des Kunden durchgeführt. Um einen sicheren Betrieb gewährleisten zu können, müssen diese nach den entsprechenden Normen geprüft werden bzw. gegebenenfalls ein CE-Gutachten erstellt werden. Hierfür ist der Kunde bzw. Anlagenbetreiber verantwortlich. Bei Inbetriebnahme ohne entsprechende Überprüfung trägt der Auftraggeber/Betreiber die Haftung für daraus resultierende Schäden jeglicher Art.
Zusatzdienstleistungen
Dienstleistungen welche im Zuge eines Auftrages zusätzlich anfallen, wie zB. Förderansuchen oder Planung werden entweder zu einer vorher vereinbarten Entschädigung bzw. zum üblichen Stundensatz abgerechnet. Werden vor einem Vertragsabschluss bereits Dienstleistungen von uns erbracht, zb. Anfragen beim EVU oder Planungsaufwände, behalten wir uns vor auch diese in Rechnung zu stellen. Kommt es insbesondere bei Förderansuchen zu einem Verlust des Förderanspruches wird der bereits angefallene Aufwand nur dann in Rechnung gestellt, sofern der Auftragnehmer hierfür keine Schuld trägt. Des Weiteren wird für den möglichen Verlust von Förderansprüchen keine Haftung übernommen.
Gewährleistung – Unternehmergeschäft
Abgesehen von jenen Fällen, in denen von Gesetzes wegen das Recht auf Vertragsauflösung zusteht, behalten wir uns vor, den Gewährleistungsanspruch nach unserer Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen. Der Vertragspartner hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war.
Die Ware ist nach der Ablieferung unverzüglich zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind uns ebenso unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 2 Tagen nach Ablieferung unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels bekannt zu geben.
Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen wegen des Mangels selbst sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung auf Grund von Mängeln sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
Die Gewährleistungsfrist beträgt für bewegliche Sachen 6 Monate, für unbewegliche Sachen 2 Jahre ab Lieferung/Leistung.
Schadenersatz – Unternehmergeschäft
Abgesehen von Personenschäden haften wir nur, wenn uns vom Geschädigten zumindest grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Schadenersatzforderungen verjähren in 6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls in 2 Jahren nach Erbringung der Leistung oder Lieferung.
Notdienst
Ist in Folge eines Notfalls zwischen 18:00 und 6:00 bzw. an Sonn- und Feiertagen ein Einsatz notwendig, wird für die gesamte Einsatzdauer ein Notfallzuschlag von 100% zuzüglich zum üblichen Stundensatz verrechnet. Die Einsatzzeit beginnt mit dem Notruf bzw. bei Abfahrt und endet mit der Ankunft an unserem Firmenstandort. Abrechnung erfolgt zu jeder begonnenen ½ Stunde, mindestens jedoch 1 Stunde.
Für die An- und Abreise zum Einsatzort wird ein Kilometergeld von 0,95€ pro Kilometer netto verrechnet. Für telefonische Auskünfte zu den genannten Zeiten behalte ich mir vor die aufgewendete Zeit in gleicher Weise in Rechnung zu stellen.
Gefahrenübergang
Der Gefahrenübergang für Waren findet bei Abholungen zum Zeitpunkt des Be- und bei Lieferungen zum Zeitpunkt des Entladens statt. Bei Abholungen trägt der Fahrer volle Verantwortung für die Fachgerechte Ladegutsicherung. Für Schäden welche danach entstehen, haftet der Auftraggeber.
Bei Speditionslieferungen ist der Empfänger dafür verantwortlich, die Ware auf Beschädigungen und Vollständigkeit zu kontrollieren. Unvollständige bzw. Beschädigte Lieferungen sind am Lieferschein der Spedition zu vermerken und unverzüglich beim Auftragnehmer zu melden. Für die Diebstalsichere und Fachgerechte Lagerung ist der Kunde verantwortlich.
Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser uneingeschränktes Eigentum. Im Falle von nicht beglichenen Forderungen sind wir berechtigt, die betroffene Ware zurück zu fordern. Sollte bis zur Rückforderung dieser Ware eine Abnutzung erfolgt sein, sind wir berechtigt die Wertminderung dieser Abnutzung einzufordern. Wurden diese Waren bereits montiert hat der Auftraggeber für den Rückbau zu sorgen bzw. für die angefallenen Kosten zu tragen.
Nebenabreden
Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
Werkzeugverwahrung und Bereitstellung
Werden Werkzeuge beim Auftraggeber belassen, sind diese vor unbefugter Inbetriebnahme und Diebstahl zu schützen. Der Auftraggeber darf diese Werkzeuge nur nach Absprache mit dem Auftragnehmer verwenden. Bei unsachgemäßer oder außerordentlicher Beanspruchung bzw. Abnützung oder Defekten welche daraus resultieren, hat der Auftraggeber dementsprechende Kosten zu tragen.
Sprachform
Wir möchten darauf hinweisen, dass aus Gründen der leichteren Lesbarkeit auf diesen Seiten die männliche Sprachform verwendet wird. Sämtliche Ausführungen gelten natürlich in gleicher Weise für die weibliche.
Salvatorische Klausel
Sofern es sich um kein Verbrauchergeschäft handelt gilt: Sollten einzelne oder mehrere (Teil-) Bestimmungen dieser AGB rechtsunwirksam sein oder ungültig werden, berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der ungültigen (Teil-) Bestimmung gilt eine Bestimmung als vereinbart, deren wirtschaftlicher Zweck der ungültigen Bestimmung auf rechtlich zulässige Weise am nächsten kommt.
Allgemeines
Es gilt das österreichische Recht. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. Gerichtsstand bei Unternemergeschäften sowie Erfüllungsort für unsere Leistungen als auch Gegenleistungen ist der Sitz unseres Unternehmens.